Berlin – Keiner der betroffenen Gymnasiasten eines Berliner Gymnasiums, die wegen ihrer „Fridays for Future“-Schwänzern massenhaft Fehlzeiten angehäuft hatten und deren Versetzung gefährdet war, wird sitzen bleiben. Trotz eindeutigen Vorgaben im Berliner Schulgesetz geht es weiter in die nächst höhere Jahrgangsstufe. Eigentlich auch schon egal bei dem unterirdischen Niveau staatlicher Bildung im rot-rot-grünen Wunderland Berlin.
Die „Klima-Aktivisten“ des Lessing-Gymnasiums im hoch migrierten Berliner Stadtteil Wedding werden trotz massiver Fehlstunden aufgrund ihrer regelmäßigen Teilnahme an den „Fridays for Future“-Protesten versetzt. Das entschied die Notenkonferenz am Donnerstag, berichtet die Berliner Morgenpost. „Es gibt keine streikbedingte Nicht-Versetzung“, erklärte der streikaffine Schulleiter Michael Wüstenberg am Freitagvormittag gegenüber der Zeitung. Einige Schüler hätten zusätzlichen Unterricht in den Pausen und Freistunden bekommen, damit haben sie ihr Fehlen ausgeglichen, so die lapidare Erklärung, die offenbart, auf welchem Niveau staatliche Schulbildung mittlerweile in Berlin angekommen ist.
Es sei nicht Sache des Schulleiters, Ersatzunterricht anzuerkennen und Versetzungsentscheidungen zu treffen, sondern die der Klassenkonferenz, so die Erklärung des Schulleiters. Die Klassenkonferenz habe isch zusammengetan und für eine Versetzung der streikenden Schüler entschieden.
Wie jouwatch berichtete, hatten die Schüler, nachdem die Schule in einem Elternschreiben mitgeteilt hatte, dass die Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe wegen massiver Fehlzeiten – bedingt durch die „Fridays for Future“-Schulschwänzereien – gefährdet sei, ein Riesentheater via Schulstreik angezettelt.
In der rot-geführten Senatsbildungsverwaltung gebe es auch an anderen Berliner Schulen keine Versetzungsgefährdung. „Wir haben keine Hinweise, dass Schüler wegen der Teilnahme am Streik nicht versetzt werden“, so der Sprecher der hoch umstrittenen Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), auf Anfrage der Zeitung. Die Schulen könnten es Schülern ja ermöglichen, beispielsweise Leistungen anders zu erbringen. Das hätten auch einige Schulen gemacht. Zudem gebe es „Spielräume“. So könne laut Berliner Schulgesetz die Klassenkonferenz bei der Note 6 und fehlendem Ausgleich trotzdem Ausnahmen machen, wenn zu erwarten sei, dass die betroffenen Schüler „auf Grund ihrer Leistungsfähigkeit und bisherigen Leistungsentwicklung erfolgreich in der nächsthöheren Jahrgangsstufe mitarbeiten können“. So geht staatliche Bildung in Berlin. Ein Schlag ins Gesicht jener Schülerschaft, die versuchen, noch ein Mindestmaß an Bildung hinzubekommen und sich an einstmals festgesetzte Regeln halten. (SB)
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