Sonntag, April 28, 2024
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Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Nord Stream 2 – Gericht weist Klage ab

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist im April mit einem Verfahren gegen den Weiterbau der Gaspipeline Nord Stream 2 vorgegangen. Die Klage ist am Dienstag allerdings vor Gericht gescheitert.Nach Auffassung des Gerichts ist die Klage nur teilweise zulässig und – soweit zulässig – unbegründet, sagte Klaus Sperlich, der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald.Die Pipeline sei in der Zuständigkeit der Behörde – im deutschen Hoheitsgebiet – bereits auf Dichtigkeit geprüft worden, so das Gericht. Für die russische Infrastruktur sah das Gericht zwar ein Rechtsschutzbedürfnis seitens der DUH, allerdings sei sie nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens des Bergamts Stralsund. Eine Revision ist nicht zugelassen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner will nach eigenen Worten eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht prüfen.Laut DUH-Anwältin Cornelia Ziehm geht es nicht nur um ein „genehmigtes Rohrstück“, sondern um das dadurch zusätzlich geförderte Gas und dessen Klimawirkung. Nord-Stream-2-Anwalt Martin Ohms sagte hingegen, man könne die Erreichung allgemeiner Klimaschutzziele nicht ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben auf ein einzelnes Projekt konzentrieren.

Die DUH-Klage richtete sich gegen das Bergamt Stralsund, das Anfang 2018 die Bau- und Betriebsgenehmigung der Pipeline ausgegeben hatte. Sie erklärte diesen Schritt dadurch, dass Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie die Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft worden seien.Nord Stream 2 soll künftig 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr von Russland nach Deutschland befördern.

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