Sonntag, April 28, 2024
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Referentin durfte Xavier Naidoo als Antisemiten bezeichnen – Urteil aus Karlsruhe

Der Sänger Xavier Naidoo durfte von einer Referentin als Antisemit bezeichnet werden. Die Verfassungsbeschwerde der Rednerin gegen die fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung hatte nun Erfolg, wie die Bundesverfassungsrichter am Mittwoch in Karlsruhe festgestellt haben.Die Fachgerichte, die Naidoos Klage stattgegeben hatten, hätten „die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf“ verkannt, heißt es in der Erklärung der Verfassungsrichter.Eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte im Sommer 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gehalten. Auf Nachfrage erklärte sie, wie sie den Sänger einstufe: „Ich würde ihn zu den Souveränisten (Anhänger einer politischen Ideologie, die den Besitz oder die Beibehaltung der politischen Autonomie einer Nation oder einer Region befürwortet – Anm. d. Red.) zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“


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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten http://bverfg.de/DE/bvg21-108

Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Beklagten diese Aussage verboten. Die Äußerungen würden die „personale Würde“ Naidoos beeinträchtigen und hätten eine „Prangerwirkung“. Zudem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.

Dem Urteil der Karlsruher Richter zufolge sei die Entscheidung der Fachgerichte in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich „mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben“ und beanspruche „für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit“. Ihm deshalb einen „besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen“, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsgerichts. Außerdem seien die Äußerungen der Frau „unzweideutig“ zu verstehen, dass sie Naidoo „mit einem Bein bei den Reichsbürgern“ sehe. Die Aussage sei entgegen dem Berufungsgericht nicht dahingehend zu verstehen, dass Naidoo eine Person sei, „die die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob verletze und möglicherweise in diesem Sinn sogar handlungsbereit sei“. Diese Sinndeutung sei fernliegend, betonen die Richter.

„Raus aus dem Reichstag“

Sie beziehen sich darüber hinaus auf das Lied des Sängers „Raus aus dem Reichstag“ aus dem Jahr 2009. Darin heißt es in der vierten Strophe: „Wie die Jungs von der Keinherzbank, die mit unserer Kohle zocken / Ihr wart sehr, sehr böse, steht bepisst in euren Socken / Baron Totschild gibt den Ton an und er scheißt auf euch Gockel / Der Schmock ist’n Fuchs und ihr seid nur Trottel“.Die Richter verweisen hier auf den Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2017, der sich mit dem Text beschäftigt hatte. Darin heißt es: Das jiddische Schimpfwort „Schmock“, das unter anderem als Bezeichnung für einen unangenehmen Mann aus der gehobenen Gesellschaft bzw. einen Snob Anwendung finde, sowie die Erwähnung eines Fuchses, dem gemeinhin unterstellt werde, gewieft und hinterlistig zu sein, zeigten durchaus „antisemitische Ressentiments, die anschlussfähig weit über das rechtsextremistische Spektrum hinaus sein können“.Nun muss sich das Landgericht noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe in die Urteilsfindung einbeziehen.

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