Mittwoch, April 24, 2024
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Bundesregierung beschließt verschärfte Regelung gegen Hass im Netz

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesänderungen zugestimmt, die die Meldepflicht der Anbieter von sozialen Netzwerken in Bezug auf Hasspostings verschärft.

Laut der neuen Regelung werden die Provider von sozialen Medien das Bundeskriminalamt (BKA) zukünftig über Posts informieren, die Neonazi-Propaganda, Vorbereitung einer Terrortat, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, Volksverhetzung, strafbare Gewaltdarstellung u. a . m. enthalten. Bisher mussten sie derartige Posts nur löschen. Die Internet-Unternehmen sollen auch die IP-Adressen sowie die Port-Nummern der Verfasser ans BKA übermitteln.

Bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten – und wenn ein Richterbeschluss vorliegt – können Behörden auch Passwörter abfragen. Falls diese bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert werden, werden sie auch so übermittelt.

Nun wird sich der Bundestag mit den Vorschlägen befassen.

Kommunalpolitiker vor übler Nachrede und Verleumdung deutlich geschützt

Explizit sollen künftig auch Kommunalpolitiker besonders geschützt werden. Derzeit schützt das Strafgesetzbuch eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wurde er bislang vor allem bei Bundes- und Landespolitikern. Dem entsprechenden Paragrafen wird nun der Satz hinzugefügt: „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“

asch/ae/dpa

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