Freitag, April 26, 2024
StartPolitikEuropaBundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungsgemäß

Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.

„Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen“, heißt es wörtlich in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zu einem Fall aus Hessen.

Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Sachverhalt

Im dem Fall handelt es sich um die Vorschriften für Rechtsreferendarinnen. Geklagt hat Medienberichten zufolge eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten.

Zwar können Referendarinnen in Hessen ihre Ausbildung grundsätzlich mit Kopftuch absolvieren. Sie dürfen jedoch keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie „Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen“ werden können.

Das bedeutet beispielweise, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

Dagegen hatte die 1982 geborene Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Schließlich reichte sie Verfassungsbeschwerde ein – am Ende ohne Erfolg.

ak/tm/dpa

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »