Dresden – „Die sächsische Linkspartei hat in einem eigenen Sicherheitskonzept für das Bundesland die Auflösung der Bereitschaftspolizei und des Verfassungsschutzes gefordert,“ berichtet die Junge Freiheit und zitiert dann die seltsam anmutenden Argumente der Partei: „Damit die Polizeidirektionen und die Reviere verstärkt werden können, sollte die Bereitschaftspolizei integriert werden und einen bürgernahen Habitus annehmen“. Dies teilten die Linken der Leipziger Volkszeitung mit.
Die Verfasser der Forderung, die Landtagsabgeordneten Klaus Bartl und Enrico Stange, schlagen darüber hinaus vor, mehr Bürgerpolizisten und Streifenbeamte einzusetzen. Statt gegen Kleindealer vorzugehen, sollten sich die Sicherheitskräfte stärker um „echte, erhebliche Gefahren“ wie organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Wirtschaftsverbrechen kümmern.
Wie bei allen Linken, so sehen die beiden Abgeordneten das Übel im System. Die Ursache aller jeglicher Kriminalität und die besteht natürlich in den „sozialen Umständen“, Perspektivlosigkeit, Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen.
Einen möglichen Grund warum die Linke den Verfassungsschutz auflösen möchten nennt die JF:
„In der Vergangenheit waren Mitglieder der Linkspartei wiederholt vom Verfassungsschutz beobachtet worden. So war im November 2017 bekannt geworden, dass die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut seit Jahren unter Beobachtung steht.“
Der Grund für die Abschaffung der Bereitschaftspolizei liegt sicherlich darin, dass die Bereitschaftspolizei vor allem die Aktivisten der Gegenöffentlichkeit, Gelbwesten, Demos gegen Migrantengewalt und AfD-Veranstaltungen vor gewaltbereiten Antifa-Mob schützt. Ohne Bereitschaftspolizei wäre es dann noch einfacher, diese einzige Opposition gegen das Merkel-Regime zu blockieren oder sogar von der Straße zu prügeln. Darunter Frauen und Kinder und Omas im Rollstuhl. Nach der gleichen Methode wie seinerzeit die Schlägerbanden der SA in den 30ziger Jahren den bürgerlichen Widerstand einschüchterten und schließlich zum Verstummen brachten. (KL)
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